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   LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06   

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https://dejure.org/2006,95274
LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06 (https://dejure.org/2006,95274)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.08.2006 - 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06 (https://dejure.org/2006,95274)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. August 2006 - 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06 (https://dejure.org/2006,95274)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
    Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt dabei nicht, um die durch § 46 a StGB eröffnete Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 48, 134, 142 f; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5, BGH 4 StR 199/04).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
    Die Bemächtigungssituation muss im Hinblick auf die erstrebte Erpressungshandlung jedoch eine eigenständige Bedeutung gewinnen; sie setzt weiterhin eine gewisse Stabilisierung der Beherrschungslage voraus, die durch den Täter ausgenutzt werden soll (vgl. zuletzt BGH NStZ 2006, 448 f).
  • BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04

    Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
    Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt dabei nicht, um die durch § 46 a StGB eröffnete Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 48, 134, 142 f; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5, BGH 4 StR 199/04).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
    Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt dabei nicht, um die durch § 46 a StGB eröffnete Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 48, 134, 142 f; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5, BGH 4 StR 199/04).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
    Fehlt es mithin bereits an einer auf Ausgleich gerichteten substantiellen Kommunikation zwischen Täter und Opfer, so fehlt es auch an dem bei gewichtigen Taten der vorliegenden Art regelmäßig erforderlichen Geständnis (vgl. BGH 48, 134).
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